Zurerst mal den Unterschied zwischen Copyright und Urheberrecht. Diese zwei Begriffe stehen in Etwa für das Selbe. Der Begriff "Copyright" wird in der angelsächsischen Sprache verwendet, das Urheberrecht regelt in Deutschland die Rechte des Autors.
Das Urheberrecht gibt es, damit die unabhängige finanzielle Existenzgrundlage der Autoren gesichert wird. Leider besteht der Irrglaube, dass Bilder, Grafiken, Musik, Texte usw., die im Internet oder an anderen Orten angeboten werden, zu freien Verfügung stehen. Das ist leider nicht immer der Fall.
Da jedes Werk einen "Urheber" (Autor, Grafiker, Webdesigner, Komponist usw.) hat, leuchtet jedem, ohne besondere Erklärung ein.
Und diese Urheber oder Autoren gilt es zu schützen. Wir wollen ja nicht, dass sie mangelnder Einkünfte wegen, in Schwierigkeiten geraten.
Im 18. Jahrhundert hat es schon einmal solch eine Situation gegeben. Die Notenblätter einiger Komponisten wurden ohne Skrupel kopiert und verkauft. Die Musiker hingen am Betteltuch. Deshalb wurde auf Bestreben einiger Künstler das erste Gesetz gegen
unerlaubte Vervielfältigungen geschaffen, und somit die Existenzgrundlage von Autoren gesichert.
Auszug aus dem Gesetzestext:
Mit der Fertigstellung eines Werkes erwirbt die Autorin / der Autor alle Rechte daran. Diese sind u.a. das Vervielfältigungsrecht, siehe § 16 UrhG, das Verbreitungsrecht, siehe § 17 UrhG und das Nutzungsrecht, siehe § 31 UrhG. Als Werk gelten nur persönliche geistige Schöpfungen, siehe § 2 Abs.2 UrhG. Diese sind bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors gesetzlich geschützt. Einzelne Vervielfältigungen, z. B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden, siehe § 53 UrhG. Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers erlaubt.
Das alles zu schreiben, wäre einfach zuviel. Deshalb nur eine kurze Erklärung. Im Anschluss daran finden Sie weiterführende Links mit ausführlichen Texten dazu.
Grafiken, Fotos, Texte, usw., die der Grafiker/Webdesigner erstellt hat, unterliegen dem Urheberrecht. Die vollen Nutzungsrechte dieser Werke hat der Autor. Sie haben nur ein eingeschränktes Nutzungsrecht. Das heißt, nach Fertigstellung der Website können Sie die, im Rahmen des Auftrags, erstellten Werke des Designers nicht für andere Zwecke nutzen. Möchten Sie z. B. das vom Webdesigner erstellte Logo ihrer Webseite für eine Werbeplakat verwenden, bedarf es einer Genehmigung des Webdesigners. Natürlich können Sie auch die vollen Nutzungsrechte an den, im Rahmen des Auftrags, erstellten Werken erwerben.
Haben Sie die Grafiken, Bilder, Texte erstellt, liegen natürlich die vollen Nutzungsrechte bei Ihnen. Sie sind ja dann der Urheber (Autor) der Werke. Wird von Ihnen digitales Material in Text oder Bild zur Erstellung einer Website geliefert, das Sie nicht selber produziert haben, müssen die Nutzungsrechte nachgewiesen werden.
Anmerkung:
Diese Texte sind Interpretationen aus Texten die ich im Internet, bei meiner Recherche, gefunden habe. Für die Richtigkeit der Inhalte kann ich keine Gewähr übernehmen.